Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist die erste Unterlage, die eine Aufsichtsbehörde sehen will. Mit dem geführten Tool von dsgvoeasy.de legen Sie es selbst an: Sie wählen eine Branchenvorlage, ergänzen Ihre Angaben und haben in rund fünf Minuten die erste Verarbeitung dokumentiert – Grundlage für TOMs, Löschfristen und Datenschutzhinweise.
Jeder Verantwortliche führt ein Verzeichnis seiner Verarbeitungstätigkeiten – mit Zweck, Datenkategorien, Empfängern, Löschfristen und Schutzmaßnahmen.
Die 250-Mitarbeiter-Ausnahme des Art. 30 Abs. 5 greift nicht, wenn Verarbeitungen nicht nur gelegentlich stattfinden, ein Risiko wahrscheinlich ist oder Art.-9-Daten verarbeitet werden.
Aufsichtsbehörden und Audits fragen zuerst nach dem Verzeichnis. Wer es vorlegen kann, beantwortet den größten Teil der Rückfragen an dieser Stelle.
Ohne Verzeichnis fehlt die Basis für TOMs, Löschkonzept und Datenschutzhinweise – diese Dokumente bauen auf denselben Angaben auf.
Kostenlos registrieren und direkt loslegen – der Wizard nimmt Sie Schritt für Schritt an die Hand.
In 2 Minuten ein Konto anlegen – ohne Kreditkarte, sofort einsatzbereit.
Vorlage für Ihre Branche auswählen und die vorgeschlagenen Verarbeitungen an Ihren Betrieb anpassen.
Verzeichnis, TOMs und Hinweise entstehen aus denselben Angaben – jederzeit als PDF exportierbar.
Direkt anfangen statt lesen? Verarbeitungsverzeichnis kostenlos anlegen