Die DSGVO verlangt kein Dokument namens „Löschkonzept“ – sie verlangt, dass personenbezogene Daten nicht länger gespeichert bleiben, als es für den Zweck nötig ist (Art. 5 Abs. 1 lit. e) und dass Sie das nachweisen können (Art. 24 Abs. 1). In der Praxis gelingt das nur mit einer Übersicht: welche Datenkategorie, welche Frist, wer löscht, und woran es technisch hängt. Mit dsgvoeasy.de bauen Sie diese Übersicht aus Ihren eigenen Angaben – dieselben Angaben, aus denen auch Verzeichnis und TOM entstehen.
Ein Löschkonzept schreibt die DSGVO nicht wörtlich vor. Art. 5 Abs. 1 lit. e verlangt Speicherbegrenzung, Art. 24 Abs. 1 den Nachweis, dass Sie sie einhalten. Das Konzept ist der Weg, beides nachvollziehbar zu belegen.
Die meisten Fristen beginnen nicht beim Anlegen des Datensatzes, sondern am Ende eines Vorgangs: Kündigung, letzte Rechnung, Absage, Ablauf der Gewährleistung. Ohne diesen Bezugspunkt bleibt jede Frist eine Absichtserklärung.
Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen reichen bis zu zehn Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO). Solange sie greifen, darf nicht gelöscht werden — das gehört ausdrücklich ins Konzept, statt es dem Zufall zu überlassen.
Daten liegen in Backups, in Postfächern, in Fachanwendungen und in Auswertungen. Ein Löschkonzept wird erst belastbar, wenn es auch sagt, was mit Sicherungen und Kopien passiert.
Diese Zeilen sind die üblichen Orientierungswerte in der Praxis. Sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall: Ob eine Frist für Sie gilt, hängt von Ihrer Branche, Ihren Verträgen und davon ab, ob eine Aufbewahrungspflicht eingreift.
Mehr braucht ein Löschkonzept nicht, um brauchbar zu sein. Weniger reicht nicht, um es im Ernstfall vorzulegen.
Im Tool entstehen diese Angaben aus demselben Datenbestand wie Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Die Löschfrist ist dort nach Art. 30 Abs. 1 lit. f ohnehin eine Pflichtangabe. Sie tragen sie einmal ein – und sie steht an beiden Stellen.
Kostenlos registrieren und die Kategorien durchgehen, die Sie ohnehin im Verzeichnis stehen haben.
In 2 Minuten ein Konto anlegen – ohne Kreditkarte, sofort einsatzbereit.
Frist und Fristbeginn eintragen, Verantwortliche benennen und festhalten, wie gelöscht wird.
Löschkonzept, Verzeichnis und TOM entstehen aus denselben Angaben – jederzeit als PDF exportierbar.